Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Poliererei für Formenwerkzeuge Schrempp & Joos (Inh. Erwin Schrempp)

Gutacher Str. 13 in D-77793 Gutach

Inhaber: Erwin Schrempp

 

  1.  
  2. § 1 Anwendungsbereich (1) Sind unsere Kunden Kaufleute, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. (2) Sachlich gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Rechtsverhältnisse zwischenunseren Kunden und unserer Polirererei.
  4. (3) Zeitlich gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jedes einzelne Geschäft und für die Dauer der weiteren Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden.
  5. § 2 Andere Klauselwerke
  6. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen schrif-tlich zugestimmt.
  7. § 3 Lieferbedingungen
  8. (1) Teilleistungen durch uns sind zulässig.
  9. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die polierten Stücke in unserem Werk transportfertig verpackt bereit gestellt sind. Das gilt auch, falls wir den Transport organisieren oder durchführen.
  10. § 4 Abnahme
  11. (1) Unsere Leistungen sind unverzüglich abzunehmen.
  12. (2) Grundsätzlich erst unmittelbar vor einer Abnahmeuntersuchung dürfen die von uns polierten Stücke ausgepackt und der Korrosionsschutz entfernt werden. Dabei ist mit äußerster Behutsamkeit vorzugehen.
  13. (3) Nehmen Kunden eine unverzügliche Abnahmeuntersuchung nicht vor, gelten unsere Leistungen als abgenommen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung oder das Unterbleiben der Untersuchung zu vertreten.
  14. (4) Die Kosten einer Abnahme tragen die Kunden.
  15. § 5 Rüge bei Politurmängeln
  16. (1) Beanstandungen unserer Polituren müssen uns schriftlich und spätestens am 2. Werktag zugehen, nachdem die polierten Stücke unsere Po-liererei verlassen haben.
  17. (2) Beanstandungen von Polituren müssen angeben,
  18. a) bei welchen Stücken die Politur in welcher Weise beanstandet wird
  19. b) wer zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise unsere Polituren untersucht hat
  20. c) wer oder was sonst in welcher Weise Einfluss auf unsere Polituren seit Verlassen unserer Poliererei hatte oder haben konnte und
  21. d) gegebenenfalls aus welchen Gründen ein Politurmangel zunächst verborgen geblieben war.
  22. § 6 Eingeschränkte Aufrechnung und Zurückbehaltung
  23. (1) Kunden können gegen unsere Forderungen nur insoweit aufrechnen, als wir die Gegenforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr bestreiten oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
  24. (2) Kunden können ihre Leistungen zurückbehalten, soweit ihre Leistungsverweigerung durch ein Recht begründet ist, das wir nicht oder nicht mehr bestreiten oder das rechtskräftig festgestellt ist.
  25. § 7 Schriftform
  26. (1) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  27. (2) Abweichungen von Abs. 1 bedürfen der Schriftform.
  28. (3) Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden. Im übrigen richtet sich die Schriftform nach § 126 BGB.
  29. § 8 Erfüllungsort
  30. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz unserer Poliererei (D-77793 Gutach).
  31. § 9 Gerichtsstand, Verfahrensordnung
  32. (1) Erwachsen aus der Geschäftsverbindung der Parteien Rechtsstreitigkeiten, ist örtlich ausschließlich das Gericht an unserem Geschäftssitz (D-77793 Gutach) zuständig - auch für Scheck- und Wechselverfahren.
  33. (2) Gleiches gilt, wenn unser Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  34. (3) Unberührt bleiben die gesetzlichen ausschließlichen Gerichtsstände.
  35. (4) Es gilt das Verfahren- und Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
  36. § 10 Anzuwendendes Recht
  37. (1) Die Geschäfte und damit zusammenhängende Rechtsverhältnisse mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bun-desrepublik Deutschland.
  38. (2) Das gilt insbesondere, soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine oder keine wirksamen Regelungen enthalten.

Version 01. Januar 2014

1. Verpackungsindustrie


2.Kommunikationstechnik


3. Autoindustrie


4. Elektroindustrie


5. Medizintechnik


6. Sanitärindustie


7. Haushaltswaren


8 ........