Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Poliererei für Formenwerkzeuge Schrempp & Joos (Inh. Erwin Schrempp)
Gutacher Str. 13 in D-77793 Gutach
Inhaber: Erwin Schrempp
- § 1 Anwendungsbereich (1) Sind unsere Kunden Kaufleute, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- (2) Sachlich gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Rechtsverhältnisse zwischenunseren Kunden und unserer Polirererei.
- (3) Zeitlich gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jedes einzelne Geschäft und für die Dauer der weiteren Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden.
- § 2 Andere Klauselwerke
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen schrif-tlich zugestimmt.
- § 3 Lieferbedingungen
- (1) Teilleistungen durch uns sind zulässig.
- (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die polierten Stücke in unserem Werk transportfertig verpackt bereit gestellt sind. Das gilt auch, falls wir den Transport organisieren oder durchführen.
- § 4 Abnahme
- (1) Unsere Leistungen sind unverzüglich abzunehmen.
- (2) Grundsätzlich erst unmittelbar vor einer Abnahmeuntersuchung dürfen die von uns polierten Stücke ausgepackt und der Korrosionsschutz entfernt werden. Dabei ist mit äußerster Behutsamkeit vorzugehen.
- (3) Nehmen Kunden eine unverzügliche Abnahmeuntersuchung nicht vor, gelten unsere Leistungen als abgenommen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung oder das Unterbleiben der Untersuchung zu vertreten.
- (4) Die Kosten einer Abnahme tragen die Kunden.
- § 5 Rüge bei Politurmängeln
- (1) Beanstandungen unserer Polituren müssen uns schriftlich und spätestens am 2. Werktag zugehen, nachdem die polierten Stücke unsere Po-liererei verlassen haben.
- (2) Beanstandungen von Polituren müssen angeben,
- a) bei welchen Stücken die Politur in welcher Weise beanstandet wird
- b) wer zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise unsere Polituren untersucht hat
- c) wer oder was sonst in welcher Weise Einfluss auf unsere Polituren seit Verlassen unserer Poliererei hatte oder haben konnte und
- d) gegebenenfalls aus welchen Gründen ein Politurmangel zunächst verborgen geblieben war.
- § 6 Eingeschränkte Aufrechnung und Zurückbehaltung
- (1) Kunden können gegen unsere Forderungen nur insoweit aufrechnen, als wir die Gegenforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr bestreiten oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
- (2) Kunden können ihre Leistungen zurückbehalten, soweit ihre Leistungsverweigerung durch ein Recht begründet ist, das wir nicht oder nicht mehr bestreiten oder das rechtskräftig festgestellt ist.
- § 7 Schriftform
- (1) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- (2) Abweichungen von Abs. 1 bedürfen der Schriftform.
- (3) Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden. Im übrigen richtet sich die Schriftform nach § 126 BGB.
- § 8 Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz unserer Poliererei (D-77793 Gutach).
- § 9 Gerichtsstand, Verfahrensordnung
- (1) Erwachsen aus der Geschäftsverbindung der Parteien Rechtsstreitigkeiten, ist örtlich ausschließlich das Gericht an unserem Geschäftssitz (D-77793 Gutach) zuständig - auch für Scheck- und Wechselverfahren.
- (2) Gleiches gilt, wenn unser Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- (3) Unberührt bleiben die gesetzlichen ausschließlichen Gerichtsstände.
- (4) Es gilt das Verfahren- und Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
- § 10 Anzuwendendes Recht
- (1) Die Geschäfte und damit zusammenhängende Rechtsverhältnisse mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bun-desrepublik Deutschland.
- (2) Das gilt insbesondere, soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine oder keine wirksamen Regelungen enthalten.
Version 01. Januar 2014